Dokumente zeitnah und rechtssicher digital unterschreiben und das von überall auf der Welt – genau das bietet Ihnen d.velop sign – Die digitale Unterschrift made in Germany.
Bei der digitalen Signatur handelt es sich formal um eine elektronische Signatur – Diese wird in Europa eindeutig über die eIDAS-Verordnung geregelt. Ziel ist es durch die Möglichkeit der orts- und zeitunabhängigen Signatur Ihre Geschäftsprozesse zu beschleunigen, wodurch Sie Kosten reduzieren und mehr Arbeitszeit für andere wertschöpfende Tätigkeiten investieren können.
Es ist ganz einfach – Sie laden Ihr Dokument in die d.velop-sign-App hoch und ein Hashwert wird zur Zertifizierung an einen Vertrauensdienstanbieter gesendet. Dieser prüft Ihre Identität und schickt anschließend den Hashwert an d.velop sign zurück. Anschließend können Sie Ihr fertig signiertes Dokument mit zugehörigem Zertifikat herunterladen. Durch diese Vereinfachung des Signaturprozesses erhöhen Sie nicht nur Ihren Digitalisierungsgrad, sondern sparen gleichzeitig wichtige Zeit und Kosten.
Es gibt 3 Arten von elektronischen Signaturen und deren Rechtswirksamkeit
Die einfache elektronische Signatur
An die einfache elektronische Signatur werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Nutzer können ihre Unterschrift einscannen und in ein Dokument einfügen oder mit zwei Klicks ein Online-Formular signieren. Es bedarf dazu keine Authentifizierung bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Dieses Vorgehen ist jedoch anfällig für Fälschungen und Betrug. Trotzdem lassen sich mit der einfachen elektronischen Signatur Dokumente rechtswirksam unterschreiben, wenn nur die Textform gefordert ist.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur
Eine deutlich größere Rechtssicherheit bietet die fortgeschrittene elektronische Signatur oder fortgeschrittene digitale Signatur. Hierzu muss sich der Anwender bei einem VDA authentifizieren. Die fortgeschrittene elektronische Signatur unterliegt ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und stellt die Integrität des Dokumentes durch ein Zertifikat sicher.
Die qualifizierte elektronische Signatur
Die dritte Form der elektronischen Signatur ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Fordern Verträge eine handschriftliche Unterschrift, erfüllt nur sie die Anforderungen. Hierbei muss der Nutzer sich über ein 2FA-Verfahren beim VDA authentifizieren. Ein Dokument, das mit einer QES signiert wurde, ist laut eIDAS Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten ebenso rechtlich bindend wie ein Dokument mit handschriftlicher Signatur. Nur die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ersetzt die gesetzliche Schriftform (126, 126a BGB) und ist daher mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsverträge.
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Selbstverständlich lässt sich die digitale Unterschrift mit d.velop sign nicht nur als Stand-Alone-Service nutzen, sondern auch in bestehende Anwendungen integrieren.
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Mit der Lösung d.velop sign bieten wir eine der wenigen deutschen Lösungen an. Für viele Branchen verbietet sich allein aus DSGVO Sicht eine Lösung von Anbietern außerhalb der Europäischen Union.
Um Ihnen eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten, setzt die Lösung d.velop sign bei der Speicherung von Informationen nur auf zertifizierte deutsche Rechenzentren.
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